Böllerverbotszonen Berlin Steglitz‑Zehlendorf: Was dieses Silvester gilt
Anders als in Tempelhof-Schöneberg gibt es in Steglitz-Zehlendorf keine festen Böllerverbotszonen, aber die zeitlichen Regeln werden strenger: Knallkörper der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung sind am 31. Dezember vor 18 Uhr und am 1. Januar nach 7 Uhr verboten. Wir erklären, was im Bezirk konkret erlaubt bleibt, wo das Ordnungsamt am stärksten kontrolliert und welche Bußgelder bei Verstößen drohen.